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Regulierung · 26. September 2026

Die EU-KI-Verordnung: Was ein kleines Unternehmen tun muss

Welche Pflichten schon gelten, welche verschoben wurden und was Sie diese Woche tun können.

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Die EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (Verordnung (EU) 2024/1689) ist im August 2024 in Kraft getreten und gilt stufenweise. Nutzt Ihr Unternehmen Werkzeuge wie ChatGPT, Copilot oder einen Chatbot auf der Website, betreffen Sie einige Regeln bereits. Die gute Nachricht: Für die meisten kleinen Unternehmen sind die Pflichten gut zu bewältigen.

Was bereits gilt

Seit dem 2. Februar 2025 sind bestimmte KI-Anwendungen verboten, etwa das Social Scoring von Personen oder Manipulation, die Schwächen ausnutzt. Ein typisches kleines Unternehmen kommt damit nicht in Berührung.

Seit demselben Datum müssen Unternehmen, die KI einsetzen, die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden fördern (Artikel 4). Praktisch heißt das: Wer diese Werkzeuge nutzt, sollte verstehen, was sie tun, wo ihre Grenzen liegen und welche Risiken bestehen. Die EU-Einigung vom Mai 2026 hat diese Pflicht abgeschwächt formuliert, aber nicht gestrichen.

Was ab dem 2. August 2026 gilt

Die Transparenzpflichten (Artikel 50). Spricht ein Chatbot mit Ihren Kunden, müssen diese wissen, dass sie mit einer KI sprechen. Veröffentlichen Sie KI-generierte Texte, Bilder oder Videos zur Information der Öffentlichkeit, müssen Sie das in bestimmten Fällen kennzeichnen.

Was verschoben wurde

Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme, zum Beispiel KI zur Bewerberauswahl oder zur Bonitätsprüfung von Kunden. Sie waren für August 2026 vorgesehen. Mit der Einigung zum sogenannten Digital-Omnibus vom Mai 2026 verschieben sie sich auf den 2. Dezember 2027, für KI in regulierten Produkten auf August 2028. Wenn Sie KI für Entscheidungen über Personen nutzen, lohnt sich die Vorbereitung trotzdem.

Was Sie diese Woche tun können

  1. Listen Sie alle KI-Werkzeuge auf, die Ihr Team nutzt, auch die kostenlosen.
  2. Notieren Sie, wofür jedes eingesetzt wird und ob es personenbezogene Daten verarbeitet.
  3. Führen Sie eine kurze Schulung durch und dokumentieren Sie Datum und Teilnehmende. Damit können Sie Artikel 4 nachweisen.
  4. Haben Sie einen Chatbot, ergänzen Sie einen klaren Hinweis: „Sie sprechen mit einem automatischen Assistenten“.
  5. Prüfen Sie, ob ein Werkzeug Entscheidungen über Personen trifft. Falls ja, holen Sie Rat ein.

Wer in Spanien zuständig ist

Die spanische Agentur für die Aufsicht über künstliche Intelligenz (AESIA) mit Sitz in A Coruña ist für die Aufsicht über die Verordnung zuständig. Für personenbezogene Daten bleibt die spanische Datenschutzbehörde (AEPD) verantwortlich.

Dieser Artikel dient nur der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen können sich ändern: Prüfen Sie immer die aktuelle Fassung der Verordnung.

Möchten Sie das in Ihrem Unternehmen umsetzen? Schildern Sie uns Ihren Fall in einem kostenlosen 30-Minuten-Gespräch.

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